Arbeit
Arbeitsintegration
Im Auftrag des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) vermittelt die Felber-Stiftung Haftentlassenen vorübergehend Arbeitsplätze zur beruflichen Integration. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Personen, welche nach der Haftentlassung eine rasche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt suchen, aber kurzfristig keine Aufnahme in einem Beschäftigungsprogramm der Wohnsitzgemeinde oder des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums RAV finden. Arbeitsplätze zur beruflichen Integration können vorerst nur in der Region Bern-Mittelland angeboten werden. Angebot und Aufnahmebedingungen variieren in Abhängigkeit des Anbieters. Die Teilnehmenden erhalten keine Entschädigung. In jedem Falle muss eine schriftliche Zuweisung der zuständigen Institution des AJV vorliegen.
Vorübergehende Beschäftigung
Vereinzelt und in Absprache mit den zuständigen Sozialhilfebehörden finden Personen in den eigenen Arbeitsprogrammen der Felber-Stiftung eine vorübergehende Beschäftigungsmöglichkeit. Dabei handelt es sich in der Regel um Personen, welche gemeinnützige Arbeit im betreffenden Arbeitsbereich leisten oder zu einem früheren Zeitpunkt geleistet haben und sich für diese Tätigkeit eignen. Einsätze sind möglich im Bereich Elektronik-Recycling und Waldarbeiten.
Arbeitszeiten |
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Montag bis Freitag: | 09:00 – 12.00 Uhr | |
13:00 – 16:00 Uhr | ||
Mittagstisch: | CHF 5.00 | |
bei ganztägigem Einsatz ist das Mittagsessen gratis | ||
Kosten für Kostenträger: |
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Werkstatt: | ||
Vormittag | CHF 36.00 | |
Nachmittag | CHF 36.00 | |
ganzer Tag | CHF 72.00 | |
Wald: | ||
ganzer Tag | CHF 96.00
inkl. Verpflegung |